Nutzungsordnung und Checkliste

Was sie wissen

müssen

Nutzungsordnung

für die Räumlichkeiten und das Gelände
der Kulturinsel Bispinghof

Die Kulturinsel besteht aus einem historischen Gräftenhof mit der Hauptinsel, auf dem das restaurierte Herrenhaus steht, der Roseninsel, der Theaterinsel und dem in der Gräfte freistehenden Speicher aus dem 16. Jahrhundert.

Eigentümer ist die Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde, zu der viele Nordwalder Bürger und Firmen beigetragen haben.
Mit viel ehrenamtlichem Eigenengagement wurden Speicher und Herrenhaus nutzbar gemacht. Auch mit Unterstützung des Landes NRW und des Leader-Förderprogramms erfolgte der barrierefreie Ausbau des Herrenhauses.
Die Gartenanlagen werden weit überwiegend ehrenamtlich gepflegt.
Der Betrieb der Anlage erfolgt ebenfalls vorwiegend durch Ehrenamtliche.
Ziel ist die Möglichkeit des freien Zugangs und der Nutzung der Anlage für Jedermann. Das Gesamtgelände soll ein Ort der Begegnung, der Kultur und der Bildung sein.
Alle Nutzer sollten daher respektvoll mit der historischen Anlage umgehen sowie den Mitwirkenden begegnen.

§1

Die Bürgerstiftung ist Eigentümer der Anlage. Sie entscheidet über die Nutzung der Räumlichkeiten und Außenanlagen.
Sie hat das Hausrecht. Es wird durch den Stiftungsmanager ausgeübt, der es auf einzelne Personen delegieren kann.
Der Stiftungsmanager ist für die Instandhaltung der Anlage verantwortlich.

§2

Die Bürgerstiftung entscheidet, wer einen Schlüssel mit welchen Berechtigungen erhält. Der Empfänger bestätigt den Empfang gegen Hinterlegung eines Schlüsselpfands von 20,00 € schriftlich. Sämtliche Empfängerwerden von der Bürgerstiftung gelistet.
Der Verlust ist umgehend dem Stiftungsmanager zu melden.

§3

Anmeldungen zu Terminen erfolgen beim Stiftungsmanager, der die Koordinierung vornimmt.

Nutzungswünsche und Anmietungen sind frühzeitig beim Stiftungsmanager anzumelden. Die Berechtigung zur Nutzung setzt die vorherige schriftliche Zusage voraus.
Mietverträge erfordern den Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Zuständig ist der Stiftungsmanager.
Anmietungen/Nutzungswünsche sind unter Angabe des Namens der Gruppe mit Vor- und Nachnamen der verantwortlichen Person sowie deren Adresse anzumelden.

§4

Für die Nutzung der Räumlichkeiten und der Außenanlagen wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Entgeltordnung.

§5

Der Nutzer erkennt die Nutzungsordnung durch Vereinbarung der Nutzung, bzw. Nutzungsaufnahme an

§6

Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt unter folgenden Bedingungen: a) Der Mietpreis bestimmt sich nach der Entgeltordnung.
b) Die genutzten Räume sind nach Ende der Mietzeit besenrein zurück zu geben. Im Einzelfall kann aufgrund individueller Vereinbarung hiervon abgewichen werden.
Die Übergabe und Rückgabe erfolgt durch den Stiftungsmanager oder einen von ihm beauftragten. Werden bei der Rückgabe grobe Verunreinigungen festgestellt, hat der Mieter/Nutzer gesondert 100,00 € zu zahlen.
Für den Nutzer zeichnet eine natürliche Person verantwortlich.
Sie ist für die Übernahme und Schließung des Hauses sowie für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art haftet der Nutzer. Im Falle schuldhaft verzögerter Rückgabe haftet der Nutzer für darauf folgende wirtschaftliche Ausfälle des Vermieters.
c) Nachbarschützende Ruhezeiten, insbesondere nach 22:00 Uhr, sind einzuhalten.
d) In den Gebäuden besteht Rauchverbot. Der Mieter/Nutzer ist für die Einhaltung verantwortlich.
Im Außenbereich sind die Standaschenbecher zur Entsorgung zu nutzen.
e) Die Tische und Stühle sind an den Ursprungsort zurück zu stellen.
f) Die Nutzung der Küche/Teeküche bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Stiftung/des Stiftungsmanagers. Die Genehmigung kann auf einzelne Einrichtungen (z.B. Kaffeemaschine, Kühlschrank) beschränkt werden.
Die Küche/Teeküche ist im Falle erteilter Genehmigung gereinigt und in ordnungsgemäßen Zustand an den Stiftungsmanager zurück zu geben. Fehlbestände und Schäden sind mitzuteilen und auszugleichen.
g) Die Miete/das Nutzungsentgelt und eine etwaige Kautionszahlung ergibt sich aus der Entgeltordnung. Der Betrag ist im voraus zu leisten, soweit im Einzelfall nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
h) Für Garderobe, abhanden gekommen oder liegen gebliebene Gegenstände übernimmt die Bürgerstiftung keine Haftung.
i) Bei schweren Verstößen gegen die Ordnung oder mutwillige Beschädigungen, bzw. Verunreinigungen sind die Störer des Gesamtgeländes zu venweisen. Im Wiederholungsfall kann der Stiftungsmanager ein Betretungsverbot aussprechen.
j) Es gelten die Bedingungen des Jugendschutzgesetzes.
k) Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen, sowie von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.

§7

Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Angelegenheit des Mieters/Nutzers.
In den Räumen und auf dem Gelände der Kulturinsel Bispinghof Nordwalde bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vorstands der Bürgerstiftung, bzw. deren Vertreter. Die Durchführung der Werbemaßnahmen kann nach Absprache entgeltlich durch die Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde übernommen werden.
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke ist Sache des Mieters/Nutzers. Etwaige Abgaben, wie GEMA-Gebühren hat der Mieter/Nutzer direkt abzuführen. Auf Anforderung hat er der Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde einen Nachweis vorzulegen.
Erforderliche ordnungsbehördliche Genehmigungen hat der Mieter/Nutzer einzuholen.

§8

Herstellung von Ton, Ton-Bild und Bildaufnahmen
1. Tonaufnahmen, Bild-/Tonaufnahmen, Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art (Radio. TV, Internet, Lautsprecher etc.)
bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der schriftlichen Zustimmung der Bürgerstiftung Bispinghof Nordwaldes. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden.
2. Die Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten und verwendeten Gegenständen zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Mieter/Nutzer nicht schriftlich widerspricht.

§9

Sonstige gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gelände oder den Räumen der Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde über die unmittelbare Durchführung der Veranstaltung hinaus (insbesondere der Verkauf von veranstaltungsbezogenen Waren) bedürfen der besonderen Vereinbarung zwischen der Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde und dem Mieter/Nutzer. Die Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde erhebt in der Regel ein Entgelt.

§10

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Mieter/Nutzer.

§11

Ausschlusskriterien
Die Räume und das Gelände dürfen nur zu den in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere Veranstaltungen;
– deren Inhalte Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig (insbesondere sexistisch) sind
– mit verfassungsfeindlichem Hintergrund, insbesondere rechts- oder linksextrem, rassistisch, antisemitisch, antiislamisch oder antidemokratisch
– mit Inhalten zur Herabwürdigung durch rassistische Diskriminierung, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
– bei denen in Wort oder Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden, Symbole verwendet oder verbreitet werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren.
Der Stiftungsvorstand oder deren Vertreter sind jederzeit berechtigt, das Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder gegen Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

Bürgstiftung Bispinghof

Checkliste zur Hausordnung

  • Räume durchlüften
  • Fenster schließen, auch auf den Toiletten
  • Heizung auf 2 stellen
  • Tische und Stühle zurecht stellen
  • Tische abwischen
  • Benutzte Räume sind besenrein zu hinterlassen
  • Außentüren abschließen, darauf achten, dass niemand im Haus eingeschlossen wird – Schlüssel in den Briefkasten einwerfen
  • Die benutzte Ausstattung reinigen (auch den Backofen)
  • Alle Haushaltsgeräte ausschalten
  • Geschirr, Gläser und Besteck abwaschen und zurück stellen
  • Die Arbeitsflächen gründlich reinigen
  • Leergut, Wertstoffe und Abfälle mitnehmen