Bürgerstiftung Bispinghof

Engagement

vor Ort

Bildquelle: Geodatenatlas Kreis Steinfurt, historische Karten

Bürgerstiftung Bispinghof

Organe der Bürgerstiftung

Die Satzung der Bürgerstiftung Bispinghof Nordwalde regelt die Aufgaben und Struktur der Stiftung sowie das Zusammenspiel der Stiftungsorgane. Diese sind:

  • Stifterversammlung

Die Stifterversammlung berät die Stiftung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie hhat das Recht, mindestens einmal jährlich vom Vorstand über die Arbeit der Stiftung unterrichtet zu werden („Tätigkeitsbericht“). Sie hat weiter das Recht, über den Jahresabschluss und den Haushaltsplan umfassend informiert zu werden und Einblick hierin zu nehmen. Die Stifterversammlung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen; sie ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme; es kann einen Dritten
schriftlich zur Vertretung in der Stifterversammlung bevollmächtigen. Die Stifterversammlung hat das Recht, gegenüber dem Stiftungsrat und Vorstand Anträge zu stellen.

Vorsitzender der Stifterversammlung ist derzeit Werner Hols.

Mitglied („Stifter“) der Stiftung kann jedermann werden, auch juristische Personen (Vereine, Firmen, Körperschaften) sind herzlich eingeladen, die Arbeit der Stiftung durch Beitritt zu unterstützen. Der Wert eines Stiftungsanteils beträgt 500 €.

  • Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Ziele der Stiftung, kümmert sich darum, dass der Stiftung ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beaufsichtigt den Vorstand.

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens neun und maximal elf Personen. Die Stifterversammlung wählt im zeitlichen Wechsel mit der Wahl durch Kooption die Mitglieder des Stiftungsrates.

Die Gemeinde Nordwalde hat das Recht, ein Mitglied des Stiftungsrates zu benennen. Der Heimatverein Nordwalde e.V. und der Förderverein Bispinghof e.V. haben das Recht, je zwei Mitglieder des Stiftungsrates zu benennen. Auch die Evangelische Kirchengemeinde, die ebenfalls auf dem Bispinghof ansässig ist, hat das Recht, ein beratendes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied zu benennen. Die Amtszeit des gewählten Stiftungsrates beträgt drei Jahre.

Vorsitzender des Stiftungsrates ist derzeit Bernard Hillebrand, weitere Mitglieder sind derzeit (in Klammern: Zeitpunkt der letzten Wahl):

Von der Stifterversammlung gewählt:
Werner Hols (Mai 2023)
Bernard Hillebrandt (Mai 2023)
Heinz-Albrecht Krusch (Mai 2023)
Knud Jensen (Mai 2023)

Vom Stiftungsrat berufen:
Heinz-Jürgen Schabos, November 2023 als Nachfolger des verstorbenen Clemens Keukenbrink (August 2020)

Vom Förderverein Bispinghof entsandt:
Isa Brodesser
Manfred Hellenkamp

Vom Heimatverein entsandt:
Helmut Scho
die zweite Stiftungsratsposition des Heimatvereins ist derzeit nicht besetzt.

Von der Gemeinde Nordwalde entsandt:
Daniel Matlik

Von der evangelischen Kirchengemeinde entsandt:
Janine Veit

  • Stiftungsvorstand

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

Der Vorstand besteht aus drei natürlichen Personen. Die Gemeinde Nordwalde kann ein Vorstandsmitglied zur Wahl vorschlagen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat berufen und abberufen. Mitglieder des Stiftungsrates können nicht zugleich zu Mitgliedern des Vorstands berufen werden. Nach aktueller Praxis werden die Vorstandsmitglieder jeweils versetzt um ein Jahr gewählt, sodass immer mindestens zwei ordentlich gewählte Voprsatdnsmitglieder die Geschäfte der Stiftung führen können.

Die reguläre Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre. Wiederberufung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, wird vom Stiftungsrat unverzüglich ein neues Mitglied für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes berufen. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstandes bis zur Berufung ihrer Nachfolger im Amt.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Stiftungsrates haupt- oder nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung seiner Aufgaben einstellen.

Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist insbesondere

a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung des Jahresabschlusses, soweit dies nicht Aufgabe des Geschäftsführers ist,
b) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens, soweit sich nicht der Stiftungsrat die Entscheidung vorbehält.

Vorstandsmitglieder sind derzeit Christoph Brodesser, Heinz-Dieter Lüning sowie Heinz-Jürgen Schabos.

Die Stiftungssatzung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.